parteiisch

parteiisch
Partei:
Das seit mhd. Zeit als partīe »Abteilung; Personenverband« bezeugte Wort bezeichnet zunächst allgemein eine Gruppe von Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen und Zwecke zu verfolgen. Insbesondere gilt es dann im Sinne von »politische Organisation«. Ferner bezeichnet man mit »Partei« die Gegner im Zivilprozess (beachte die Zusammensetzung »Prozesspartei«) und die innerhalb einer größeren Wohngemeinschaft lebenden Mitmieter (beachte die Zusammensetzung »Mietpartei«), auch dann, wenn diese Parteien jeweils nur aus Einzelpersonen bestehen. Beachte dazu auch Wendungen wie »Partei ergreifen« »sich auf jemandes Seite stellen«. – »Partei« ist identisch mit dem später entlehnten Partie. Beide stammen aus frz. partie »Teil; Anteil; Abteilung; Gruppe; Beteiligung usw.«, das von frz. partir (< vlat. *partire = klass.-lat. partiri) »teilen, trennen usw.« abgeleitet ist. – Das zugrunde liegende lat. Stammwort pars (partis) »Teil, Anteil; Abteilung; Partei usw.« ist auch sonst mit zahlreichen Ableitungen und Weiterbildungen in unserem Wortschatz vertreten.
Vgl. hierzu im Einzelnen die Fremdwörter Part, partial, partiell, Partikel, Parzelle, Partitur, Partizip, Partisan, Partner, Party, apart, Apartheid, Appartement, Apartment, Portion, Proportion. – Ableitungen und Zusammensetzungen: parteiisch »voreingenommen, befangen, nicht objektiv« (15. Jh.), unparteiisch »neutral, objektiv« (15. Jh.); parteilich »eine Partei betreffend« (16. Jh.); Parteibuch (20. Jh.), Parteigenosse (19. Jh.), Parteitag (20. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • parteiisch — unausgewogen; einseitig; undistanziert; persönlich; subjektiv; nicht objektiv; unsachlich; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; voreingenommen; …   Universal-Lexikon

  • parteiisch — befangen, einäugig, einseitig, nicht neutral, parteilich, unsachlich, voreingenommen; (bildungsspr.): subjektiv; (abwertend): engstirnig, tendenziös. * * * parteiisch:1.⇨befangen(1)–2.⇨einseitig(1) parteiischparteilich,parteigebunden,befangen,subj… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • parteiisch — par·tei·isch Adj; pej; nicht objektiv, sondern für oder gegen einen der Gegner in einem Streit ≈ voreingenommen ↔ unparteiisch, neutral <eine Haltung, ein Richter, ein Zeuge; etwas parteiisch beurteilen, darstellen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • parteiisch — par|tei|isch 〈Adj.〉 einseitig für eine von zwei od. mehreren streitenden Parteien eingestellt, voreingenommen, befangen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • parteiisch — par|tei|isch: a) voreingenommen, befangen; b) rechthaberisch …   Das große Fremdwörterbuch

  • parteiisch — par|tei|isch (nicht neutral, nicht objektiv; der einen oder der anderen Seite zugeneigt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • parteiisch — (lat. ▷ franz.) voreingenommen, nicht neutral ein parteiischer Schiedsrichter …   Das Grundschulwörterbuch Fremde Wörter

  • befangen — vorbelastet; voreingenommen; verdruckst (umgangssprachlich); gehemmt; verklemmt; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; einseitig; parteiisch * * * be|f …   Universal-Lexikon

  • einseitig — unausgewogen; parteiisch; undistanziert; persönlich; subjektiv; nicht objektiv; unsachlich; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; voreingenommen; …   Universal-Lexikon

  • unparteiisch — unbefangen; objektiv; vorurteilsfrei; werturteilsfrei; unvoreingenommen; neutral; wertfrei; parteilos * * * un|par|tei|isch [ ʊnpartai̮ɪʃ] <Adj.>: (in seinem Urteil) von keiner Seite beeinflusst; keine Partei ergreifend: eine unparteiische… …   Universal-Lexikon

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